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Erbrecht
Erbrecht – Grundlagen kompakt erklärt
Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem Tod auseinander zu setzen. Und so werden Themen wie die Planung der eigenen
Bestattung, die Formulierung einer Patientenverfügung oder auch das Aufsetzen eines letzten Willens häufig hinausgezögert.
Dabei bietet insbesondere das Erbrecht umfassende Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass auch nach dem eigenen Ableben
Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.
Basiswissen für künftige Erblasser
Die gesetzliche Erbfolge gehört zu den Grundlagen des deutschen Erbrechts. Denn diese gibt an, wer für den Fall, dass weder
Testament noch Erbvertrag vorliegt, erbberechtigt ist. Einen Anspruch auf den Nachlass haben demnach ausschließlich
Ehepartner und Verwandte.
Wer stattdessen oder ergänzend Freunde oder gemeinnützige Organisationen bedenken möchte, muss eine sogenannte
„Verfügung von Todes wegen“ aufsetzen. Hierbei handelt es sich um einen Sammelbegriff, der sowohl Testamente als auch
Erbverträge umfasst. Mithilfe eines solchen Dokumentes lässt sich eine gewillkürte Erbfolge anordnen, die den eigenen
Vorstellungen entspricht.
Grundsätzlich räumt das Erbrecht dem Verfasser beim Aufsetzen des letzten Willens und der Verteilung des Nachlasses viele
Freiheiten ein. Nichtsdestotrotz sind dabei dennoch die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. So muss ein Testament entweder
vollständig handschriftlich oder gegenüber einem Notar abgegeben werden.
Darüber hinaus ist es in der Regel ohne schwerwiegende Gründe nicht möglich, nahe Angehörige vollständig zu enterben. Denn
der Gesetzgeber schreibt diesen einen sogenannten Pflichtteil zu. Einen Pflichtteilsanspruch haben demnach Ehegatten, Kinder
und Eltern.
Grundlagen für Erben und Angehörige
Nicht selten hinterlässt der Tod eines nahen Angehörigen bei den Hinterbliebenen neben der unsagbaren Trauer auch ein Gefühl
der Hilflosigkeit. Viele wissen in den folgenden Tagen und Wochen nicht, wo ihnen der Kopf steht und welche Behördengänge
und sonstigen Aufgaben als nächstes erledigt werden müssen.
Zu den Sofortmaßnahmen zählen unter anderem die Abgabe des Totenscheins beim Standesamt, die Beantragung einer
Sterbeurkunde und die Benachrichtigung des Bestatters. Darüber hinaus sind die Angehörigen dazu verpflichtet, ein
bestehendes Testament unverzüglich beim Nachlassgericht anzugeben, damit eine Testamentseröffnung erfolgen kann.
Erbberechtigte Personen müssen sich zudem überlegen, ob sie das Erbe annehmen oder dieses ausschlagen. Diese Überlegung
ist vor allem dann wichtig, wenn der Nachlass überschuldet oder eine baufällige Immobilie Teil der Erbmasse ist.
Dabei gilt es zu beachten, dass eine Erbausschlagung in der Regel nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes möglich ist. So
muss eine entsprechende Ausschlagungserklärung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Erbschaft beim
Nachlassgericht abgegeben werden. Verstreicht diese Frist, gilt das Erbe als angenommen.
Als Nachweis über ein bestehendes Erbrecht wird in vielen Fällen ein Erbschein benötigt. So verlangen zum Beispiel viele Banken
die Vorlage einer solchen Urkunde, bevor sie die Auflösung eines Kontos in die Wege leiten oder hohe Geldbeträge überweisen.
Ein Erbschein ist zudem notwendig, wenn eine Grundbuchberichtigung für eine in der Erbmasse enthaltende Immobilie erfolgen
soll. Diese dient dazu, Eigentümer zu ändern. Die Möglichkeit einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen, haben in der
Regel allerdings ausschließlich rechtmäßige Erben.
Weitere Informationen zum Testament, der gesetzlichen Erbfolge, der Notwendigkeit eines Erbscheins, Gründe für eine mögliche
Erbunwürdigkeit, dem Vorgehen bei einer Erbausschlagung und vielen weiteren Aspekten des Erbrechts bietet das kostenlose
Ratgeberportal www.familienrecht.net
Bestattung | Vorsorge | Begleitung
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