Hauptsitz | Hellweg 5 | 59192 Bergkamen-Rünthe | Tel. 02389 - 22 52
Filiale Mitte | Bambergstr. 1 | 59192 Bergkamen-Mitte | Tel. 02307 - 280 678
Patientenverfügung
9 von 10 Patientenverfügungen sind falsch!
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein medizinisches Dokument. Sie verfassen eine Patientenverfügung
für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr persönlich mitteilen können, beispielsweise weil Sie
im Koma liegen oder einen schweren Unfall haben.
In der Patientenverfügung legen Sie fest, wann Sie welche medizinische Behandlung wünschen
oder ablehnen.
Wovon hängt die Gültigkeit ab?
1. Präzise Formulierungen
Die Patientenverfügung muss medizinisch genau beschreiben, unter welchen Voraussetzungen
und für welche Folgen Ihr Wille als Patient gelten soll. Dies ist besonders für Festlegungen wichtig,
bei denen ein Therapieabbruch den Tod bedeuten kann. Für Ärzte sind Formulierungen wie „wenn
keine Aussicht mehr auf Heilung besteht“ zu ungenau.
2. Regelmäßige Aktualisierung
Eine Patientenverfügung muss regelmäßig aktualisiert werden, wenn medizinische Neuerungen
und rechtliche Veränderungen eintreten. Nur so bleibt sie gültig.
3. Sofortige Verfügbarkeit
Im Ernstfall sollte die Patientenverfügung für den Arzt sofort einsehbar sein. Dazu muss der
Patient die Verfügung entweder stets bei sich führen – beispielsweise in der Brieftasche – oder die
Verfügung sollte online jederzeit und ohne Zeitverzögerung abrufbar sein.
4. Eigenhändige Unterschrift
Die Patientenverfügung muss von Ihnen handschriftlich unterschrieben sein, damit sie rechtlich
wirksam ist.
•
Persönliche Patientenverfügung sofort zum Ausdruck (PDF)
•
Alle medizinischen Notfall- und Kontaktdaten
•
Ersetzt den Organspendeausweis
•
Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht auch enthalten
•
Online-Hinterlegung für Notfallabruf
•
Signalaufkleber mit Abrufcode für Versichertenkarte
•
Automatischer SMS-Alarm an Angehörige bei Notfallabruf
•
Regelmäßige Aktualisierungsempfehlungen
•
Alle Änderungen & Neuerstellungen kostenlos
Nach der 30 Tage Testphase nutzen Sie DIPAT automatisch für 48,-€ / Jahr. Jederzeit kündbar.
Geschäftsführer Maiko Maaz berät Sie in allen Fragen als zertifizierter DIPAT-Berater ausführlich zu
diesem Thema.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere
Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu
erledigen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er
entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine
Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum
Bevollmächtigten voraus.
Die Abgrenzung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung liegt vor allem darin, dass die
Vorsorgevollmacht auf grenzenloses und unkontrolliertes Vertrauen setzt, während die
Betreuungsverfügung erst dann Wirkung entfaltet, wenn das Gericht es entsprechend der
gesundheitlichen Situation des Verfügenden für erforderlich hält, dass die Handlungsbefugnis
dem vom Verfügenden Vorgeschlagenen übertragen wird und diese Befugnis dann unter
gerichtlicher Kontrolle steht.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge
für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu
erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich
wird.
Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Betreuungsverfügung sinnvoll macht. Nach
einem Unfall, einem (Hirn-)Infarkt, bei Alterserkrankung (Demenz), psychischer Erkrankung etc.
kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist
und ein anderer für ihn handeln muss.
Das für den Betroffenen örtlich zuständige Amtsgericht als Betreuungsgericht wird in diesem
Fall erforderlichenfalls einen Betreuer bestellen. Auf dieses Verfahren kann man im Vorfeld
Einfluss nehmen.
Bestattung | Vorsorge | Begleitung
10%
Rabattcode
548454